Wie neu war die Neue Ostpolitik der Regierung Brandt? Stellte sie einen völligen Neuanfang dar oder knüpfte sie an die ostpolitischen Maßnahmen früherer Bundesregierungen an? Da es sich bei den in den frühen siebziger Jahren geschlossenen Ostverträgen im Kern um Gewaltverzichtsabkommen handelte, rückt bei der Beantwortung dieser Fragen die Friedensnote der Regierung Erhard vom 25. März 1966 in den Blick. Mit dieser Note gerichtet an alle Staaten, mit denen die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen unterhielt, sowie an die osteuropäischen und arabischen Länder - suchte die Bundesregierung den Anschluss an die Entspannungspolitik des Westens, ohne darüber ihre deutschland- und ostpolitischen Grundpositionen aufzugeben. So erhielt sie ihren Anspruch, das gesamte deutsche Volk in internationalen Angelegenheiten zu vertreten, ebenso aufrecht wie die Behauptung, Deutschland bestehe völkerrechtlich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 fort, solange keine freigewählte gesamtdeutsche Regierung andere Grenzen anerkenne; auf der anderen Seite und darin kam die Bonner Entspannungsbereitschaft zum Ausdruck &
#8722; unterbreitete sie eine Reihe von Vorschlägen zur Abrüstung und Sicherung des Friedens, darunter das Angebot, mit den Regierungen der Sowjetunion und der osteuropäischen Staaten Gewaltverzichtserklärungen auszutauschen.In der vorliegenden Arbeit wird zunächst die Entstehung der Friedensinitiative nachgezeichnet, an der, neben dem federführenden Auswärtigen Amt, d. h. dem Außenministerium, auch andere Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag sowie amerikanische und britische Diplomaten beteiligt waren. Darauf folgt eine Darstellung der vielfältigen Reaktionen, die der Notenvorstoß im In- und Ausland hervorrief. Anschließend werden weitere Maßnahmen geschildert, welche die Regierung Erhard in Fortsetzung ihrer Friedensinitiative ergriff, um eine politische Annäherung an die Sowjetunion und die osteuropäischen Staaten herbeizuführen. Dabei wird unter anderem deutlich, dass in Bonn die Bereitschaft wuchs, den Alleinvertretungsanspruch bzw. den Grundsatz der Nichtanerkennung Ost-Berlins flexibler auszulegen. Während die Friedensinitiative noch darauf abgezielt hatte, die DDR im Ostblock zu isolieren Ost-Berlin hatte kein Exemplar der Friedensnote erhalten und war in dem Dokument nicht erwähnt worden , entwickelte das Auswärtige Amt nunmehr Pläne, die DDR indirekt in Gewaltverzichtsvereinbarungen einzubeziehen.Die während Brandts Kanzlerschaft geschlossenen Verträge mit der Sowjetunion und Polen waren schließlich dadurch gekennzeichnet, dass sich die Vertragsparteien nicht nur zu einem abstrakten, sondern auch zu einem spezifischen Gewaltverzicht verpflichteten, indem sie die europäischen Grenzen, darunter die innerdeutsche und die Oder-Neiße-Grenze, für unverletzlich erklärten. Außerdem schloss die Bundesrepublik ein entsprechendes Abkommen mit der DDR. Zu beiden Schritten waren die Regierung Erhard und die zwischen 1966 und 1969 amtierende Regierung der Großen Koalition unter Bundeskanzler Kiesinger nicht bereit gewesen. Festzuhalten bleibt jedoch, dass der in der Friedensnote der Sowjetunion und den osteuropäischen Staaten angebotene Gewaltverzicht letztlich das Mittel darstellte, um einerseits der Forderung nach einer Respektierung des territorialen Status quo in Europa zu entsprechen, andererseits aber eine formale Anerkennung bzw. definitive Festschreibung der Grenzen zu verhindern. Die Möglichkeit einer Grenzänderung auf friedlichem Wege und damit der Wiedervereinigung blieb also gewahrt.
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