Administrativ-handelsrechtliche Vorgaben bei der Handhabung von Getreide und die dafür erforderlichen technologisch-logistischen Maßnahmen und bautechnischen Ausstattungen für den Getreideumschlag
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Zusammenfassung
Die landwirtschaftlichen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland befinden sich zur zeit in einer misslichen, weil perspektivisch diffusen Lage. Durch die ausgesprochen schlechte Einkommens- und Vermarktungssituation wird die Unsicherheit stark vergrößert. Die anstehenden Probleme können jedoch nicht mehr regional oder national, nicht einmal auf europäischer Ebene angegangen oder gar gelöst werden, sondern bedürfen einer disziplinierten globalen Ausrichtung. Durch eine bereits 150 Jahre andauernde Protektion der landwirtschaftlichen Erzeugung in Deutschland wurde der Handlungsdruck zur Anpassung an die Bedürfnisse des Marktes von den Betroffenen bisher weitestgehend nur als gering empfunden. Allerdings sind bereits seit Anfang der 60er Jahre mit dem Einsetzen der CODEX ALIMENTARIUS COMMISSION durch die FOOD AND AGRICULTURE ORGANIZATION (FAO) und der WORLD HEALTH ORGANIZATION (WTO) sowie der späteren Tätigkeit der WORLD TRADE ORGANIZATION (WTO) die internationalen Entwicklungen für die Sicherheit von Lebensmitteln zu erkennen gewesen und die europäische Umsetzung keineswegs als unerwartet zu bezeichnen. Exakt in diesen Tagen (20. bis 30. Juni 2005) hat der britische Premierminister TONY BLAIR wie es irgendwann auch geschehen musste die Landwirtschaft im alten Europa als Inbegriff des Protektionismus und zum Anti-Fortschritt erklärt. Die gemeinsame Agrarpolitik hat ihre Mission in ihrer jetzigen Form erfüllt und nun muss passieren, was jeder erfolgreichen Produktionssubvention blühen sollte: Abschaffen (BAUCHMÜLLER, 2005). Nun sind ebenso gezielte wie dramatisch schnelle Anpassungsreaktionen gefragt, die nur dann erfolgreich ausfallen können, wenn sie auf einer realen, richtigen Strategie beruhen. Es ist nicht einmal schwer, sie zu erkennen und auch nicht, sie zu verfolgen. Allerdings ist schon ein gewisser geistiger Aufwand in Sachen Systemtheorie hinsichtlich Unternehmensstrukturen, Markt und Marketing zu leisten. Zwangsweise stößt man auf die tragenden Konstruktionen strategischer Allianzen, die zu verinnerlichen und danach aufzubauen wären. Die Wege dazu sind mittlerweile überdeutlich durch die europäische lebensmittelbezogene Rechtsetzung und die globalen Handelsnormen vorgegeben. Zukünftig muss der Erfassungshandel, ebenso wie der Getreideerzeuger, zur Vermarktung von Lebensmitteln und Futtermitteln diese administrativ-handelsrechtlichen Vorgaben einhalten und dokumentieren, um am Marktgeschehen teilnehmen zu können. Zu diesem Zweck werden am Beispiel der Hanauer Umschlag und Lager GmbH die Defizite des Erfassungshandels zur Erfüllung der administrativen Vorgaben und Handelsnormen aufgezeigt, um am gleichen Versuchsstandort technologisch-logistische Maßnahmen inklusive bautechnischer Ausstattungen für den Getreideumschlag zu entwickeln, die den neuen Anforderungen gerecht werden. Eine praktische Demonstration dieser komplexen Problematik erfolgt anhand dieses realen Getreideumschlagplatzes. Die Beschreibung und Analyse der vorgefundenen Ist-Situation gegenüber einer unmittelbar notwendigen und inzwischen in der Umsetzung befindlichen Soll-Situation (gemäß der in den Kapiteln 2, 3 und 4 vorgetragenen gültigen Fakten) deckt Handlungsdefizite in der Umsetzung auf, die durchaus als beachtlich erscheinend zu bezeichnen sind. Die Bedeutung dieser Defiziterkennung setzt sich aber auch in direkter Auswirkung (nach Zeit und konkreten Maßnahmen) auf alle ablieferungsbereiten landwirtschaftlichen Unternehmen dämpfungsfrei fort. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden die umfassenden Auswirkungen auf den Erfassungshandel und die landwirtschaftliche Produktion deutlich herausgestellt und mit der Empfehlung verbunden, in einer strategischen Allianz den Prozess der Produktion, der Lagerung und den Transport von Lebensmitteln und Futtermitteln mit dem Aufbau eines Informations- und Qualitätsmanagementsystems durch einen Systemmanager verwalten zulassen.