Schusstodesfälle aus dem Einzugsgebiet des Instituts für Rechtsmedizin Gießen: eine retrospektive Analyse der Jahre 2009 bis 2018
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Zusammenfassung
Die Untersuchung und Beurteilung von Schusstodesfällen stellt einen kleinen, aber be-deutsamen Anteil an der rechtsmedizinischen Arbeit dar, wobei eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zur umfänglichen Aufarbeitung der Hintergründe erforderlich wird. Vergangene Studien zeigten regionale Unterschiede in Häufigkeiten und Arten von Schusstodesfällen.
Unsere retrospektive Auswertung der im Zeitraum von 2009 bis 2018 am Institut für Rechtsmedizin Gießen durchgeführten 5400 Sektionen und Leichenschauen ergab 111 Todesfälle in Zusammenhang mit einem Schusswaffengebrauch. Es erfolgte eine weitere Analyse der allgemeinen Daten, demografischen Merkmale der Verstorbenen, Schussverletzungen, Todesumständen und -orten, verwendeten Waffen, weiterführenden Untersuchungen und etwaigen Tätern und Tathintergründen. Die 111 Schusstodesfälle entfielen auf etwa 24 % Homizide, 75 % Suizide sowie knapp 1 % Unfallgeschehen. Etwa 87 % der Schusstoten waren männlichen, etwa drei Viertel der Verstorbenen waren älter als 50 Jahre. Der häufigste Fundort war sowohl bei Homiziden als auch bei Suiziden das häusliche Umfeld. Das Vorliegen nur einer singulären Schussverletzung war führend, mehr als drei Schussverletzungen fanden sich nur in der Gruppe der Homizide. Die maximale Schussanzahl lag hier bei 17 Schussverletzungen. Langwaffen waren bei Viertel der Fälle zu finden, innerhalb der Homizide nur in 18 %. Die Kurzwaffen überwogen hier deutlich mit 71 %. Eine Beurteilung des Legalitätsstatus der Waffe war in etwa zwei Drittel aller Fälle möglich. Weiterführende Untersuchungen, wie eine postmortale Bildgebung oder forensisch- toxikologische Untersuchungen fanden in ausgewählten Fällen statt.
Ein Vergleich mit Datenerhebungen aus rechtsmedizinischen Instituten in Deutschland und anderen Ländern zeigte überwiegend Gemeinsamkeiten hinsichtlich Geschlechts- und Altersverteilung der Verstorbenen. Unterschiede zeigten sich beispielsweise bei der Art der verwendeten Waffe oder auch bei den Einschusslokalisationen. Besondere Fälle in unserem Kollektiv, wie etwa Tötungen mit nachfolgender Selbsttötung oder kombinierte Suizide, zeigten die Notwendigkeit einer sorgfältigen, interdisziplinären Zusammenarbeit zur Beurteilungen und Einordnung der Taten und Hürden dieser auf. Es fiel zudem eine bemerkenswerte Diskrepanz zwischen der Anzahl hessenweit rechtsmedizinisch untersuchter Schusstodesfälle und der in der Todesursachenstatistik für den gleichen Zeitraum aufgeführten Fälle auf, die Fragen zum Procedere beim Umgang mit Schusstodesfällen aufwirft.