Betriebsverfassung und Drittbeziehung
Datum
Autor:innen
Betreuer/Gutachter
Weitere Beteiligte
Herausgeber
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Verlag
Lizenz
Zitierlink
Zusammenfassung
Die Dissertation mit dem Thema Betriebsverfassung und Drittbeziehung analysiert die Auswirkungen von Drittbeziehungen auf das bilaterale Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Dissertation ist in eine Einleitung und drei Kapitel untergliedert. In der Einleitung wird das zu diskutierende Problem der Drittbeziehungen im Betriebsverfassungsrecht beschrieben und abgegrenzt. Die Betriebsverfassung hat vornehmlich die bilaterale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Blick. Sonstige Beziehungen der Betriebspartner zu außerbetrieblichen Dritten sind in der Betriebsverfassung nur punktuell angesprochen. Drittbeziehungen des Arbeitgebers und deren Auswirkungen auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats werden in Kapitel 1 beleuchtet. Dies gilt insbesondere für die klassischen Drittbeziehungen. Dabei geht es um Bindungen gegenüber betriebsexternen Dritten, denen der Arbeitgeber faktisch und meist auch rechtlich ausgesetzt ist und die sich auf das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebsrat auswirken können. Dazu gehören Beziehungen zu Kunden oder Lieferanten, Drittunternehmen innerhalb oder jenseits eines Konzernverbunds oder staatlichen Stellen bzw. Behörden. Auch der Betriebsrat tritt häufig gegenüber Dritten in Erscheinung, was wiederholt die Rechtsprechung beschäftigt hat. Dazu gehören Sachverständige oder Berater, aber auch sonstige Behörden, Gerichte oder weitere private Dritte, die der Betriebsrat im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hinzuziehen kann. Kapitel 2 untersucht die rechtlichen und faktischen Drittbeziehungen des Betriebsrats und analysiert deren Folgen. Dies umfasst die Diskussion einer möglichen Haftung des Betriebsrats als Gremium oder einzelner Betriebsratsmitglieder nach den allgemeinen Regelungen des BGB, wenn Entscheidungen und Maßnahmen des Betriebsrats den ihm von der Betriebsverfassung vorgegebenen Wirkungskreis überschreiten. Die Dissertation schließt in Kapitel 3 mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen ab.