Nach operativer Behandlung eines frühkindlichen Innenschielens stellen manche Patienten trotz idealer mechanischer Korrektur des Schielwinkels rasch wieder eine größere Esotropie ein. Dies ist eine Folge der anomalen Netzhautkorrespondenz, welche eine binokulare Zusammenarbeit bis hin zu grobem räumlichen Sehen in einem mehr oder weniger kleinen esotropen Schielwinkel ermöglicht.
Die Prismenüberkorrektur ist eine additive postoperative Behandlung, bei der nach operativem Ausgleich des objektiven Schielwinkels eine Prismenfolie mit hoher prismatischer Ablenkung auf ein Brillenglas appliziert wird, so dass für den Patienten der Sinneseindruck eines großwinkligen Aussenschielens mit entsprechender weit gekreuzter Diplopie entsteht. Damit soll der große, neuere Anomaliewinkel gelockert bzw. gelöst werden, um ein Einrasten in einem kleineren tragfähigeren Winkel zu ermöglichen. Die Brille mit der Folie ist ganztags zu tragen. In Situationen, in denen sie nicht getragen wird, ist ein Auge abzudecken. Die Behandlung wird mit regelmäßigen Kontrollen über einen Zeitraum von drei Monaten durchgeführt.
Die Akten von 63 Patienten der Universitätsaugenklinik Gießen, die nach der operativen Korrektur einer kindlichen Esotropie wegen eines postoperativen Schielwinkels von mehr als 5° eine Prismenüberkorrektur erhalten hatten, wurden ausgewertet. Bei allen Kindern bestand präoperativ ein konvergenter Anomaliewinkel von mehr als 5°. Als Kontrollgruppe wurden 28 Patienten der Universitätsaugenklinik Heidelberg gegenübergestellt, wo keine postoperative Prismenüberkorrektur erfolgte.
Am ersten postoperativen Tag lag der Restwinkel der Gießener Patienten um 0° ohne binokulare Freigabe. Nach 30 Minuten bis 2 Stunden binokularer Freigabe war der durch die ARK bedingte Restschielwinkel bei den Patienten der Gießener Klinik signifikant größer als in der Kontrollgruppe. Nach dreimonatiger Prismenüberkorrektur war eine signifikante Verkleinerung des Restschielwinkels festzustellen, so dass nach 3 Monaten ein ähnlich kleiner Restwinkel erreicht war, wie in der Kontrollgruppe mit den günstigeren Ausgangsbedingungen am ersten postoperativen Tag. Bei den Patienten der Kontrollgruppe trat während dieses postoperativen Beobachtungsintervalls keine signifikante Schielwinkeländerung ein.
Aufgrund weiterer Gruppenunterschiede bezüglich der präoperativen Schielwinkel, Dosierung der Operationen und da in Heidelberg keine Schielwinkelkontrolle direkt nach Verbandabnahme, eine Kontrolle des rein mechanischen Operationsergebnisses also nicht erfolgte, ist eine quantitative Aussage über den postoperativen Effekt der ARK in der Vergleichsgruppe nicht möglich. Es ist jedoch von einer Selection-Bias auszugehen, in dem die Kontrollgruppe Patienten mit weniger tragfähigem Anomaliewinkel enthielt. Ein Matching hinsichtlich gleicher präoperativer Schielwinkel und gleicher Operation (kombinierte Konvergenzoperation) lieferte aufgrund der verbleibenden Gruppengröße keine statistisch aussagekräftigen Resultate, insbesondere jedoch keinen Hinweis auf eine spontane Abnahme des postoperativen Restschielwinkels in der Kontrollgruppe ohne Prismenüber- korrektur.
Es trat also eine signifikante Abnahme des postoperativen Restschielwinkels in der Behandlungsgruppe ein, während in der Kontrollgruppe keine signifikante Veränderung zu verzeichnen war. Wenngleich die Möglichkeit einer spontanen Winkelverkleinerung nicht auszuschließen ist, erscheint die postoperative Prismenüberkorrektur als konservative, nebenwirkungsfreie und kostengünstige Nachbehandlung bei einer durch ARK bedingten, unerwünscht großen Restesotropie sinnvoll.
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