Glykoprotein V-spezifische Thrombozytenantikörper bei Patienten mit Immunthrombozytopenie (ITP)

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Bei der ITP (Immunthrombozytopenie) handelt es sich um eine Autoimmunerkrankung, bei der Antikörper gegen Thrombozyten gebildet werden. Die bislang wichtigsten identifizierten Zielantigene sind die thrombozytären Glykoproteine IIb/IIIa und Ib/IX. Dennoch können bei 40% der ITP-Patienten keine Antikörper gefunden werden, die Sensitivität ist dementsprechend gering. Im Rahmen dieser Studie wurde untersucht, ob das thrombozytäre Glykoprotein V ein weiteres wichtiges Zielantigen im Rahmen der ITP ist und ob die Sensitivität von Glykoprotein-spezifischen Tests durch den Nachweis von Glykoprotein V-Antikörpern verbessert werden kann.Es erfolgte eine Datenauswertung von 1511 Patienten mit der Verdachtsdiagnose einer ITP, deren Blutproben auf den Nachweis von Antikörpern gegen die Glykoproteine IIb/IIIa, Ib/IX und V mittels des direkten MAIPAs, einem Glykoprotein-spezifischem Antikörpertest, untersucht wurden. Nach Ausschluss jener Patienten, bei denen eine ITP unwahrscheinlich erschien, konnten 163 ITP-Patienten gezählt werden. Bei 34,3% der Patienten konnte mindestens ein Glykoprotein-spezifischer Antikörper nachgewiesen werden. Ein Antikörper-nachweis gegen GP IIb/IIIa war bei 27,8% der Patienten zu beobachten, 23,4% der Patienten wiesen Antikörper gegen GP Ib/IX auf und bei 19,5% der Patienten gelang ein Antikörpernachweis gegen GP V. Anhand dieser Ergebnisse kann festgehalten werden, dass Glykoprotein V ein wichtiges Zielantigen bei der ITP ist, obgleich den Glykoproteinen Ib/IX und vor allem IIb/IIIa eine größere Relevanz zugesprochen werden muss. Die bekanntlich niedrige Sensitivität des Glykoprotein-spezifischen Antikörpernachweises bestätigte sich in dieser Studie mit einer Sensitivität von 38,1% unter Berücksichtigung der Antikörper gegen GP IIb/IIIa und GP Ib/IX. Unter Hinzunahme von Antikörpern gegen GP V stieg die Sensitivität nur geringfügig um 1,6% auf 39,7%. Bei einem Großteil der ITP-Patienten mit positivem Antikörpernachweis gegen GP V lagen bereits Antikörper gegen GP IIb/IIIa und/oder GP Ib/IX vor, ein isolierter Antikörpernachweis gegen GP V gelang bei nur drei Patienten (ein ITP-Patient, zwei Patienten mit sekundärer ITP). Somit konnte die Sensitivität durch den zusätzlichen Antikörpernachweis gegen GP V nicht signifikant verbessert werden. Dennoch kann festgehalten werden, dass eine Immunisierung gegen GP V einen relevanten Mechanismus bei der ITP darstellt.

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