Der Sachverhalt im juristischen Streit

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2004

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Die Feststellung der Tatsachen, die einen Rechtsfall konstituieren (also die Frage: Was ist geschehen?), stellt einen wesentlichen Teil der gerichtlichen Tätigkeit dar, der rechtstheoretisch / rechtsphilosophisch kaum beachtet wurde. Es wird gezeigt, dass die Tatsachenfeststellung durch ein Gericht notwendig aus einer spezifisch juristischen Perspektive erfolgt, die sich von anderen (beispielsweise wissenschaftlichen) Perspektiven unterscheidet. Eine Wahrheitsbegründung nach wissenschaftlichen Standards erweist sich unter den besonderen Ansprüchen des Rechts (Rechtsstaatlichkeit, Entscheidungszwang etc.) häufig als nicht durchführbar. Eine rein juristische Begründung der Geltung der behaupteten Tatsachen wiederum kann nicht deutlich machen, wieso die behaupteten Tatsachen auch wahr sein sollen. Die Lösung liegt in einem dynamischen Kompromiss aufgrund dessen die einer juristischen Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen als wahr und rechtmäßig festgestellt gelten. Die juristische Tatsachenfeststellung bleibt so - bei allen wissenschaftlichen Defiziten - in den Legitimationsstrukturen des Rechts in ihren praktischen Konsequenzen begründbar.


The establishment of the facts that constitute a legal case (the question: what has happened?) has been largely neglected by legal theory / philosophy. The paper demonstrates that any establishment of fact by the court is necessarily determined by a specific legal perspective with noteworthy difference to other - e.g. scientific - perspectives. An establishment of facts according to scientific standards is often impossible under the particular austerities of the legal order (rule of law, numerous practical constraints...). A purely legal justification of fact-finding procedure on the other hand cannot explain why the facts established are supposed to be "true". The solution to this apparent dilemma lies in a dynamic compromise according to which legal facts can be seen as both true and legitimately established. The establishment of facts by a court, with all the attached practical consequences, can thus be justified within the framework of the legal system.

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Forschungsdaten

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Erstpublikation in

Der Juristische Streit : Recht zwischen Rhetorik, Argumentation und Dogmatik / hrsg. von Günther Kreuzbauer ... Stuttgart: Steiner, 2004 (ARSP-Sonderheft ; 99), S. 124-133

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