Der Sachverhalt im juristischen Streit

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Die Feststellung der Tatsachen, die einen Rechtsfall konstituieren (also die Frage: Was ist geschehen?), stellt einen wesentlichen Teil der gerichtlichen Tätigkeit dar, der rechtstheoretisch / rechtsphilosophisch kaum beachtet wurde. Es wird gezeigt, dass die Tatsachenfeststellung durch ein Gericht notwendig aus einer spezifisch juristischen Perspektive erfolgt, die sich von anderen (beispielsweise wissenschaftlichen) Perspektiven unterscheidet. Eine Wahrheitsbegründung nach wissenschaftlichen Standards erweist sich unter den besonderen Ansprüchen des Rechts (Rechtsstaatlichkeit, Entscheidungszwang etc.) häufig als nicht durchführbar. Eine rein juristische Begründung der Geltung der behaupteten Tatsachen wiederum kann nicht deutlich machen, wieso die behaupteten Tatsachen auch wahr sein sollen. Die Lösung liegt in einem dynamischen Kompromiss aufgrund dessen die einer juristischen Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen als wahr und rechtmäßig festgestellt gelten. Die juristische Tatsachenfeststellung bleibt so - bei allen wissenschaftlichen Defiziten - in den Legitimationsstrukturen des Rechts in ihren praktischen Konsequenzen begründbar.

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Beschreibung

Anmerkungen

Erstpublikation in

Der Juristische Streit : Recht zwischen Rhetorik, Argumentation und Dogmatik / hrsg. von Günther Kreuzbauer ... Stuttgart: Steiner, 2004 (ARSP-Sonderheft ; 99), S. 124-133

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