Die Klausuraufgabe aus dem Strafrecht für die Erste Juristische Staatsprüfung behandelt zum einen Fragen der Rechtfertigung und der Irrtumslehre, eingekleidet in die Prüfung von Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Zum anderen stellt sie die Anforderung an den Prüfling, eher entlegene Tatbestände in das Rechtsgutachten einzubeziehen. Am Ende der Arbeit werden Fragen des Beweisrechts behandelt.
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