"Modo guerrino"? Adelige Konfliktaustragung im Spannungsfeld von Recht und Gewalt am Vorabend der Rosenkriege
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Zusammenfassung
Diese Arbeit entstand im Rahmen der Forschergruppe Gewaltgemeinschaften , welche solche sozialen Gruppen oder Netzwerke in den Blick nimmt, für die aufgrund des bisherigen Forschungsstandes mit hoher Wahrscheinlichkeit vermutet werden kann, dass die Anwendung von Gewalt ein zentraler Bestandteil des Gruppenzusammenhaltes gewesen ist. Im spätmittelalterlichen England sind solche Gruppen in Form von Gefolgschaften des Adels zu greifen, die wiederholt gewaltsam Konflikte mit Standesgenossen austrugen. Solch eigenverantwortliche Gewaltanwendung seitens des Adels erscheint der historischen Forschung in Einklang mit den überlieferten Quellen häufig als Ausdruck von Anarchie und Störung des gesellschaftlichen Friedens. In der Forschung wurden viele dieser Konflikte mit Verweisen auf Ehrverletzungen, politische Rivalitäten oder schlicht Gier erklärt, die in kriegerischer Weise ausgetragen worden seien. Diese Erklärungsansätze greifen jedoch häufig zu kurz.Anhand der Untersuchung ausgewählter Konflikte zwischen adeligen und niederadligen Personen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde nach Form und Funktion von Gewalthandeln wie auch der Gewaltlogik der involvierten Gruppen gefragt. Überwiegend wurden dafür überlieferte Gerichtsakten ausgewertet und kontextualisiert. Hauptuntersuchungsgegenstand war die Auseinandersetzung zwischen den hochadeligen Familien Percy und Neville in den Jahren 1450 bis 1454 in Nordengland.Zentrale Thesen:1. Adelige Konfliktführung im spätmittelalterlichen England erfolgte nach bestimmbaren Merkmalen, die eine Definition als Fehde rechtfertigt.2. Fehdeführung im spätmittelalterlichen England lief weitgehend nach allgemein bekannten und akzeptierten, wenn auch ungeschriebenen Regeln ab.3. Gewaltanwendung konnte während einer Fehde als (illegales) Mittel des Konfliktaustrages erfolgen und schloss parallele (legale) Rechtsschritte nicht aus.4. Gewaltakte in englischen Adelskonflikten blieben in der Regel unterhalb der Schwelle von strafbewehrten Handlungen, die durch die Gesellschaft und das Rechtssystem nicht mehr entschuldbar waren.5. Fehde wurde nicht außerhalb, sondern innerhalb der Standesgesellschaft geführt, d.h. öffentlich.6. Die Teilnehmer einer Fehde traten in aller Regel vor, während oder nach dem gewaltsamen Konflikt nicht aus ihrem sozialen Umfeld oder ihrer Rechtsgemeinschaft aus, noch wurden sie ausgestoßen.