Untersuchungen zum Nachweis und zum Vorkommen von Mykotoxinen und Hemmstoffen in Stutenmilch

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Produktion, Vertrieb und Konsum von Stutenmilch spielt in Deutschland nur eine geringe Rolle. Der individuelle Verzehr kann jedoch recht hoch liegen (250 ml/Tag). Stutenmilch wird überwiegend über Direktvermarktung als tiefgefrorene Rohmilch vermarktet und unterliegt damit den Anforderungen an Vorzugsmilch. Darüber hinaus sind bezüglich Tierarzneimittelrückständen die Höchstmengen (VO 470/2009) sowie bezüglich der Mykotoxinen die Grenzwerte für Aflatoxin M1 einzuhalten. Für Stutenmilch liegen bisher bezüglich Tierarzneimittelrückständen keine und bezüglich des möglichen Vorkommens von Mykotoxinen fast keine Daten vor. Eine einfache Übertragung der für Kuhmilch gewonnenen Erkenntnisse auf die Stutenmilch ist aufgrund des unterschiedlichen Verdauungssystems nicht möglich. Auch die für Kuhmilch etablierten Analysensysteme sind nicht ohne weiteres zur Untersuchung von Stutenmilch einsetzbar, da sich die Milchzusammensetzung sehr unterscheidet. Daher wurde in der vorliegenden Arbeit zunächst ein modifiziertes Analysensystem für Hemmstoffe auf der Basis des Brillantschwarz-Reduktionstests etabliert. Zudem wurden Enzymimmuntests für folgende Mykotoxine zur Untersuchung von Stutenmilch etabliert: Aflatoxin M1, Ochratoxin A, T-2/HT-2 Toxin und Zearalenon. Untersuchungen auf das Fusarientoxin Deoxynivalenol, sowie zusätzliche Untersuchungen auf Zearalenon erfolgten mittels HPLC. Mit diesem Verfahren wurden im Zeitraum 2007/2008 insgesamt 53 Tankmilch-Proben von zwölf Stutenmilchbetrieben aus acht Bundesländern untersucht. Die Proben können als repräsentativ für die deutsche Stutenmilchproduktion angesehen werden. In keiner Probe wurden Hemmstoffe nachgewiesen (<4 µg/kg Penicillin G-Äquivalente). Ebenfalls nicht nachweisbar waren Aflatoxin M1 (<10 ng/kg) und Ochratoxin A (<15 ng/kg). Im Enzymimmuntest für Zearalenon ergaben zahlreiche Proben schwach positive Ergebnisse (200-400 ng/kg), die jedoch mittels HPLC (Nachweisgrenze 50 ng/kg) nicht bestätigt werden konnten. Bei einer realistischen und aus Sicht des Verbraucherschutzes ausreichenden Nachweisgrenze von 500 ng/kg waren alle Proben negativ für Zearalenon. Im Enzymimmuntest für T-2/HT-2 Toxin waren nach immunaffinitätschromatographischer Aufkonzentrierung in der Mehrzahl der Proben Spuren dieser Toxine im Bereich zehn bis 20 ng/kg nachweisbar. Deoxynivalenol war in zwei Proben in geringen Konzentrationen (2000-4000 ng/kg) nachweisbar, zwei weitere Proben wiesen Spuren dieses Toxins im Bereich der Nachweisgrenze (1000 ng/kg) auf. Deepoxynivalenol konnte nur in einer Probe in Spuren (circa 1000 ng/kg) nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Befunde scheint Stutenmilch auch bei regelmäßigem Konsum keine relevante Aufnahmequelle für Antibiotikarückstände bzw. für die untersuchten Mykotoxine zu sein.

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Giessen : VVB Laufersweiler

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