Altersbeurteilung des bovinen Fetus der Rasse Deutsche Holsteins im letzten Drittel der Trächtigkeit

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Das in Deutschland eingeführte Schlachtverbot für Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel macht es notwendig, das Alter am Schlachthof entwickelter Feten möglichst genau zu bestimmen. Die dazu verwendeten Parameter stammen zum größten Teil aus dem letzten Jahrhundert. Ziel dieser Arbeit ist es daher, aktuelle Daten am Fetus zu erheben, um diese mit den Angaben aus der Literatur zu vergleichen. Hierzu wurde von 293 Feten aus Schlachtrindern, deren Besamungsdatum bekannt war, die Scheitel-Steißlänge vermessen und der Haar- und Zahnbefund erhoben. Es wurden nur Feten der Rassen Deutsche Schwarzbunte und Deutsche Rotbunte einschließlich Holstein Friesian berücksichtigt, die sich mindestens im sechsten Graviditätsmonat befanden. Es wurden folgende relevante Ergebnisse ermittelt:- In Übereinstimmung mit der Literatur wurde in dieser Arbeit festgestellt, dass das Längenwachstum boviner Feten innerhalb einer Rasse starken individuellen Schwankungen unterliegt. - Die Streuung der Scheitel-Steißlängenwerte um den errechneten Mittelwert nahm vom 6. Bis zum 9. / 10. Entwicklungsmonat stetig zu. - Eine Scheitel-Steißlänge unterhalb von 50 cm impliziert, dass der Fetus sich nicht im letzten Entwicklungsdrittel befunden hat. - Eine Scheitel-Steißlänge größer als 65 cm impliziert, dass der Fetus sich im letzten Entwicklungsdrittel befunden hat. - Mit Hilfe einer multiplen Regressionsanalyse wurde eine Formel erstellt, die neben der Scheitel-Steißlänge auch den Haarbefund berücksichtigt: Y = 158 + 0.007571 * (SSL)² + 3,25 * (Haar)² mit R² = 0,882. Die Formel ist zur Berechnung des Alters vom 160. Bis 270. Tag geeignet.- In Übereinstimmung mit Angaben aus der Literatur wurde in dieser Arbeit festgestellt, dass der Zahnbefund für die Abgrenzung zwischen dem zweiten und letzten Drittel der Gravidität ungeeignet ist. Lediglich ein Zahndurchbruch lässt die Aussage zu, dass der Fetus sich mindestens im 8. Entwicklungsmonat befunden haben muss.- In dieser Arbeit war es nicht möglich, allein vom Haarkleid auf das Alter des Fetus zu schließen, da der Befunderfassungsbogen in diesem Punkt zu ungenau ausgearbeitet war. Die einzige Ausnahme bildete hier die Befundung vollständiges Haarkleid . Ein vollständiges Haarkleid impliziert sicher das letzte Trächtigkeitsdrittel in einem bereits fortgeschrittenen Stadium. Abschließend bleibt anzumerken, dass durch die neu entwickelte Formel eine präzisere Abgrenzung des letzten Trächtigkeitsdrittels beim Rind im Schlachtprozess möglich ist als bisher.

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Giessen : VVB Laufersweiler

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