Gegenstand der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Grundvoraussetzungen und Handlungsparameter Museen und Ausstellungen erfüllen sollten, damit die kulturelle Bildungspraxis ihren Teilhabeanspruch für Menschen mit geistiger Behinderung an Orten der unterhaltsamem Freizeitgestaltung sowie auch der Wissensvermittlung einlösen kann bzw. welche sinnlichen und sinnstiftenden Erfahrungen den Wahrnehmungs- und Aneignungsprozess von Menschen mit geistiger Behinderung im Sinne eines erlebnisorientierten Lernens unterstützen.
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