Nachweis von Chlamydophila psittaci in unterschiedlichen Bereichen in zwei Hähnchen- und zwei Putenschlachtereien mittels direkter Immunfluoreszenz nach Erregeranzüchtung in Buffalo-Green-Monkey-Kidney-Zellkulturen sowie der Polymerase-Ketten-Reaktion mit anschließender Restriktionsenzymanalyse
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Zusammenfassung
Infektionen mit Chlamydophila psittaci sind auch beim Wirtschaftsgeflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Tauben) relativ häufig zu finden. Zur Erregerübertragung auf Menschen kann es während der Betreuung der Tiere, aber auch bei der Schlachtung und Verarbeitung kommen. In den beprobten Geflügelschlachtereien wurden zum Zeitpunkt der Probeentnahme ausschließlich klinisch gesund erscheinende Broiler und Puten geschlachtet. Ziel der eigenen Untersuchungen war es, Häufigkeit und Verteilung von Chlamydophila psittaci in Geflügelschlachtereien nachzuweisen. Deshalb wurden 12 Betriebsbereiche (Einhängen, Entbluten, Eviszeration, Zerlegung, Verpackung, Transportkäfige, Arbeitsgeräte (Kettenhandschuhe, Gummihandschuhe [HS 1], Messer, Kunststoff-schürzen), Produktionsbüro, Sonstige [Türgriffe, Konfiskate, Sterilisationsbecken [HS 2]], Milzen, Brühen & Rupfen [PS 1, PS 2], Umhängeraum [PS 2]) von zwei Hähnchen- und zwei Putenschlachtereien im Zeitraum von März bis November 2001 auf das Vorkommen von Chlamydophila psittaci untersucht. Hierzu wurden insgesamt 590 Tupferproben und 84 Milzproben entnommen. Als Untersuchungsmethoden wurden der direkte Immunfluoreszenztest mit einem FITC-konjugierten monoklonalen Antikörper (Chlamydia-Antigen-VET-IFTÒ, Medac) nach erfolgter Erregeranzüchtung in der Buffalo-Green-Monkey-Kidney-Zellkultur (BGM-Zellen) sowie eine genusspezifische Polymerase-Ketten-Reaktion mit anschließender Restriktionsenzymanalyse zur Speziesdifferenzierung angewandt. Die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen belegen, dass Chlamydophila psittaci in allen vier beprobten Geflügelschlachtereien nachzuweisen ist. Die Nachweishäufigkeit von Chlamydophila psittaci war bei den Putenschlachtereien (PS 1, PS 2) höher als bei den Hähnchenschlachtereien (HS 1, HS 2). Möchte man eine Rangfolge der Nachweishäufigkeit von Chlamydophila psittaci aufstellen, so steht an erster Stelle die Putenschlachterei 2 (IFT: 17 % positiv; PCR: 41 % positiv), gefolgt von der Putenschlachterei 1 (IFT: 9 % positiv; PCR: 29 % positiv), gefolgt von der Hähnchenschlachterei 2 (IFT: 10 % positiv; PCR: 21 % positiv) und der Hähnchenschlachterei 1 (IFT: 8 % positiv; PCR: 17 % positiv). Chlamydophila psittaci war in allen beprobten Betriebsbereichen nachweisbar. Besonders betroffen waren die Bereiche Einhängen (IFT: 15 % positiv; PCR: 29 % positiv), Entbluten (IFT: 8 % positiv; PCR: 25 % positiv), Eviszeration (IFT: 20 % positiv; PCR: 46 % positiv), Zerlegung (IFT: 18 % positiv; PCR: 31 % positiv), Verpackung (IFT: 14 % positiv; PCR: 35 % positiv), Transportkäfige (IFT: 6 % positiv; PCR: 38 % positiv), Arbeitsgeräte (IFT: 13 % positiv; PCR: 27 % positiv) sowie bei den Putenschlachtereien die Bereiche Brühen & Rupfen (IFT: 0 % positiv; PCR: 29 % positiv) und der Umhängeraum bei der Putenschlachterei 2 (IFT: 25 % positiv; PCR: 50 % positiv). Seltener gelangen Chlamydophila psittaci-Nachweise in den Bereichen Produktionsbüros (IFT: 2 % positiv; PCR: 8 % positiv), Sonstige (IFT: 0 % positiv; PCR: 3 % positiv), sowie bei den Milzen (IFT: 1 % positiv; PCR: 11 % positiv). Mittels des direkten IFT waren bei 11 % aller untersuchten Proben Chlamydophila sp. nachzuweisen, 72 % waren negativ und 17 % der Proben nicht auswertbar da die BGM-Zellen wiederholt verkeimten oder toxisch reagierten. Mittels PCR waren bei 27 % aller untersuchten Proben Chlamydophila psittaci (259 Basenpaare) nachzuweisen, 67 % waren negativ und 7 % der Proben nicht auswertbar da immer wieder Schmier im Agarosegel auftrat. Somit waren mittels PCR 16 % mehr Chlamydophila psittaci-Nachweise möglich. Alle Proben die in der BGM-Zellkultur mit anschließender Immunfluoreszenz Chlamydophila sp.-positiv waren, waren dies ebenfalls in der PCR mit anschließender Restriktionsenzymanalyse. Keine der Proben war mittels des IFT positiv und mittels PCR negativ. Die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen zeigen, dass die PCR mit anschließender Restriktionsenzymanalyse die geeignetere Nachweismethode für die in dieser Arbeit durchgeführten Untersuchungen darstellt. Die Fragestellungen der eigenen Untersuchungen können somit wie folgt beantwortet werden:- Ist Chlamydophila psittaci in Hähnchen- und Putenschlachtereien vorhanden? Chlamydophila psittaci ist in Hähnchen- und Putenschlachtereien nachweisbar. In Putenschlachtereien sind die Nachweisraten etwas höher als in den Hähnchenschlachtereien. - Welche Bereiche der Schlachtbetriebe sind von Chlamydophila psittaci betroffen und können somit mögliche Infektionsquellen für das dort beschäftigte Personal darstellen? In allen beprobten Betriebsbereichen waren Chlamydophila psittaci-Nachweise möglich. Die Bereiche Annahme/Einhängen, Entbluten, Eviszeration, Zerlegung, Verpackung, Transportkäfige, Arbeitsgeräte (Kettenhandschuhe, Gummihandschuhe [HS 1], Messer, Kunststoffschürzen) sowie bei den Putenschlachtereien (PS 1, PS 2) die Bereiche Brühen & Rupfen und der Umhängeraum (PS 2) waren häufig betroffen. Seltener gelangen Chlamydophila psittaci-Nachweise in den Bereichen Produktionsbüros, Sonstige (Kunststofftürgriffe, Konfiskate, Sterilisationsbecken [HS 2]), sowie bei den Milzen.Verknüpfung zu Publikationen oder weiteren Datensätzen
Beschreibung
Anmerkungen
Erstpublikation in
Wettenberg : VVB Laufersweiler 2003
