Die Rechtsstellung der Tiere als Mitgeschöpfe und schmerzempfindene Lebewesen im deutschen Zivilrecht - betrachtet am Beispiel der Pferde

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In dieser Arbeit wird untersucht, welche Stellung Tieren in unserem bürgerlichen Recht eingeräumt wird. Da das Pferd ein bedeutsames Wirtschaftsgut ist, hat diese Arbeit es zum Untersuchungsgegenstand. Zur Klärung der Eingangsfrage wird u.a. beleuchtet, wie der Empfindsamkeit von Pferden de lege lata und durch die Rechtsprechung Rechnung getragen wird. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Stellung der Pferde als Rechtsobjekte des Zivilrechts grundsätzlich sachgerecht und unvermeidbar ist. Bei jeder anderen Rechtsgestaltung wäre es äußerst schwierig, das Tier zum Gegenstand von Rechtsgeschäften zu machen und als eigentumsfähig anzusehen. Mit kleineren gesetzlichen Änderungen und Modifikationen, der genauen Beachtung der tierrechtlichen Vorgaben, die schon bestehen und einer Schärfung des Bewusstseins, dass das Objekt des Pferderechts ein schmerzempfindendes Lebewesen ist, ist eine „tiergerechte“ Anwendung des deutschen Zivilrechts möglich.

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