Mehr Demokratie und mehr Sozialstaat in Bund und neuen Ländern : Verfassungskonzepte und Verfassungsgebung im deutschen Einigungsprozess

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Der Verfassungsentwurf der Arbeitsgruppe Neue Verfassung der DDR des Zentralen Runden Tisches der DDR vom 4. April 1990 hat die Hoffnung vieler politisch aktiver Bürger und vieler Gruppen in der DDR auf einen demokratischen Aufbruch zum Ausdruck gebracht. In dieser Arbeit werden die Entstehung des Verfassungsentwurfs des Runden Tisches und des darauf aufbauenden Verfassungsentwurfs des Kuratoriums für einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Länder vom 16. 6. 1991 und deren Auswirkungen und Einflüsse auf die Verfassungsdiskussion auf der Bundesebene, insbesondere der Reformdiskussion in der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat (1992-1993) und der Grundgesetzreform 1994 einerseits, und die Einflüsse bei der Erarbeitung von Landesverfassungen in den neuen Bundesländern (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) andererseits untersucht, und die Fernwirkungen bis hin zur Europäischen Grundrechte-Charta. Der Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches der DDR stellt einen historischen Kompromiss zwischen den Reformkräften der SED/PDS einerseits, und den Bürgerbewegungen andererseits dar. Dies wird aufgezeigt:- An der detaillierten Regelung der individuellen Abwehrrechte gegen den Staat einschließlich des Grundrechts auf Datenschutz, - An den umfassenden Rechten auf politische Mitgestaltung und bei der Ausgestaltung der politischen Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit, Vereinigungsfreiheit, und den Mitgestaltungs- und Mitverwaltungsrechten bis hin zu den Bestimmungen über die unmittelbare Mitwirkung des Volkes über Volksbegehren und Volksentscheid, - An den sozialen Grundrechten, die vor allem eine soziale Chancengleichheit aller Bürger ermöglichen sollten, vom Recht auf Arbeit, Recht auf Wohnen und Recht auf Teilhabe an allen Bildungseinrichtungen, unabhängig von der sozialen Herkunft oder Stellung,- An der Gestaltung der Eigentumsordnung, bei der die Anleihen an die DDR-Verfassung sichtbar werden, und eine differenzierte Behandlung der Eigentumsrechte (privates Eigentum, genossenschaftliches Eigentum, Unternehmenseigentum, gesellschaftliches Eigentum) das hervorstechendste Merkmal darstellt,- An dem Staatsziel Umweltschutz und den vielen dafür vorgesehenen Verfahrensregeln,- Und an dem Staatsziel Friedensstaatlichkeit, bei dem die Reformer aus der PDS vorschlugen, das Symbol der Friedensbewegung Schwerter zu Pflugscharen , das lange Jahre durch die Staatsmacht unterdrückt wurde, als Staatssymbol zu verwenden.Die CDU/CSU konnte auf Grund der Verfahrensregelungen in der Gemeinsamen Verfassungskommission (Zwei-Drittel-Mehrheit) jede Verfassungsänderung blockieren, da sie mehr als ein Drittel der Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission stellte. Inhaltlich begründeten die CDU/CSU-Vertreter ihre Ablehnungshaltung damit, dass möglichst wenig Änderungen am Grundgesetz vorgenommen werden sollten, und dass mit der Einführung sozialer Grundrechte nicht erfüllbare Erwartungen geweckt würden. Auf der Bundesebene konnte die CDU/CSU mit ihrer Vetomacht weitergehende Änderungen des Grundgesetzes, insbesondere die Einführung von Elementen direkter Demokratie und die Verankerung von sozialen Grundrechten, z. B. Recht auf Arbeit, Recht auf Wohnen, Recht auf soziale Sicherung, verhindern. Nachdem im Rahmen des Einigungsvertrages die neu gebildeten Bundesländer Teil der Bundesrepublik Deutschland geworden waren, mußten durch die neu gewählten Landtage (die zugleich verfassungsgebende Versammlungen waren) neue Landesverfassungen erarbeitet und verabschiedet werden, ebenfalls mit 2/3-Mehrheit. Obwohl die CDU (mit Ausnahme in Brandenburg) auch hier eine Vetomacht hatte, wurden viele Verfassungsbestimmungen, die vom Runden-Tisch-Entwurf und dem Kuratoriumsentwurf herrührten, in die neuen Landesverfassungen aufgenommen. Das gilt u. a. für die flächendeckende Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden und die Einführung von sozialen Staatszielen. Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches übte eine Katalysatorfunktion für die Einführung von neuen Grundrechten, z. B. auf Datenschutz, sozialen und ökologischen Staatszielen, und für die Einführung von Elementen direkter Demokratie aus, und setzte diese Themen auf die Tagesordnung der Verfassungsgebungsprozesse im Rahmen der deutschen Einigung im Bund und den neuen Ländern, bis hin zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union.

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