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Konsequenzen der EU-Erweiterung für den Steuerstandort Deutschland

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Die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften ist in den EU-Beitrittsstaaten deutlich geringer als in Deutschland. Aus steuerlicher Sicht stellen Lettland, Litauen, Zypern, die Slowakei und Polen die attraktivsten Standorte dar. Im Durchschnitt aller zehn Beitrittsstaaten beläuft sich die Effektivbelastung von Kapitalgesellschaften im Jahr 2004 auf 19,7%. Sie unterschreitet damit das Steuerniveau in Deutschland (36%) um etwas mehr als 16 Prozentpunkte. Auch im Vergleich zum Durchschnittswert der EU 15-Mitgliedstaaten, der 29,4% für das Jahr 2001 beträgt, ergibt sich in den Beitrittsstaaten eine signifikant niedrigere effektive Steuerbelastung. Unter Berücksichtung steuerlicher Investitionsanreize sinkt die effektive Steuerbelastung in den Beitrittsstaaten auf durchschnittlich 14,6% und beläuft sich damit auf nur noch etwa 40% der deutschen Effektivsteuerbelastung.

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Spiegel der Forschung 21, 1u2 (2004), 42 - 51

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