Die Effizienz der präoperativen Aufklärung in der Orthopädie

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Die Selbstbestimmungsaufklärung ist in den letzten Jahren immer häufiger zum Streitgegenstand sowohl von Gutachter- und Schlichtungsstellen der zuständigen Ärztekammern, als auch der Gerichte geworden. Im Laufe der Zeit vollzog sich der Wandel vom Ziel des Arztes, dass das Wohl des Kranken oberstes Gebot sei, hin zu dem des Juristen, nämlich das der Wille des Patienten das oberste Gebot bilde. Seit 1978 hat sich die Zahl der Anträge bei den zuständigen Ärztekammern verzehnfacht. Dies ist einerseits mit der zunehmenden und durchaus erwünschten Mündigkeit des Patienten zu erklären, welcher sich nicht mehr mit allen Konsequenzen dem Arzt ausliefert. Zum anderen bildet der Vorwurf einer mangelnden oder gar unterlassenen Selbstbestimmungsaufklärung an den behandelnden Arzt die sogenannte Beweislastumkehr oder Beweislasterleichterung, welche in einem bis dahin aussichtlosen Verfahren mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers nun eine Wunderwaffe bildet, und das Verfahren in eine für den Patienten vermeintliche richtige Richtung wendet. Nach deutscher Rechtsprechung bildet die Einwilligung in eine medizinische Behandlung oder einen medizinischen Eingriff die Grundlage jeder ärztlichen Behandlung. Der Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn eine ordnungs- und zeitgemäße Aufklärung vorausgegangen ist. Die in dieser Arbeit gewonnenen Daten zeigen, dass ein verständiger und intelligenter Patient nur in sehr begrenzten Maße in der Lage ist, die medizinischen Informationen, die er während eines Aufklärungsgespräches erhält, aufzunehmen und zu verarbeiten, und im besten Fall in der Lage ist, sich aktiv zu erinnern.

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