Der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten

Loading...
Thumbnail Image

Date

Advisors/Reviewers

Further Contributors

Contributing Institutions

Publisher

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

License

Abstract

Die in Deutschland im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelte gesetzliche Unfallversi-cherung, die insbesondere alle abhängig Beschäftigten, aber auch einige Unternehmer, alle Schüler, Studenten, viele ehrenamtlich Tätige usw. umfasst, kennt zwei Versicherungsfälle: den Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Berufskrankheit können, abgesehen von einer als Ausnahme ausgestalteten Öffnungsklausel, nur solche Krankheiten anerkannt werden, die in die sogenannte Berufskrankheiten-Liste - der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung - aufgenommen wurden. Ein Teil der Berufskrankheiten setzt für die Anerkennung voraus, dass die Krankheiten

Link to publications or other datasets

Description

Notes

Original publication in

Original publication in

Anthology

URI of original publication

Forschungsdaten

Series

Citation