Die Behandlung des Sorge(rechts)konfliktes nach elterlicher Trennung oder Scheidung aus systemischer Sicht

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2003

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Zusammenfassung

Die Arbeit stellt die in der Praxis angewandten Verfahren zur Behandlung des Sorge(rechts)konfliktes getrennt lebender und geschiedener Eltern vor und würdigt diese kritisch. Im Mittelpunkt stehen dabei drei Methoden: die Behandlung des Sorgekonfliktes in der jeweiligen Familie, Mediation als Konfliktbehandlungsmethode sowie die gerichtlichen Verfahren zur Übertragung oder Einschränkung der elterlichen Sorge.Leitgedanke der Arbeit ist das so genannte systemische Denken. Dem systemischen Denken liegt die Idee zugrunde, dass Menschen immer 'Teile' und damit 'Beteiligte' bestimmter sozialer Systeme sind. Das Verhalten eines Menschen im Konflikt kann daher nie losgelöst vom Verhalten der anderen Systembeteiligten betrachtet werden. Alle Beteiligten des familialen Konfliktbehandlungssystems wirken also in der Weise zusammen, dass schließlich etwas entsteht, was von mindestens einem als Konflikt oder Sorgekonflikt oder Sorgerechtskonflikt bezeichnet wird. Die von den Eltern praktizierte Vorgehensweise im Konflikt weist dabei oftmals auch Bezüge zu den in den jeweiligen Herkunftsfamilien der Eltern gelebten Beziehungs- und Konfliktmustern auf. Insbesondere im gerichtlichen Verfahren werden diese familiendynamischen Zusammenhänge jedoch meist nicht berücksichtigt.

Im Mittelpunkt der Bearbeitung des Sorge(rechts)konfliktes im Rahmen von Mediation oder gerichtlichem Verfahren steht die Verwirklichung der Interessen des Kindes. Aus systemischer Sicht ist das Kind allerdings nur ein 'Teil' des in Umwandlung begriffenen Familiensystems. Eine Fokussierung auf das Kindeswohl als maßgebliches Kriterium zur Behandlung des elterlichen Sorge(rechts)konfliktes greift insoweit zu kurz. Um dem Kind eine ihm gemäße Position im Familiensystem zu ermöglichen, muss die zu treffende Entscheidung über die elterliche Sorge auch die Eingebundenheit des Kindes in sein Familiensystem berücksichtigen. Daher wird angeregt, die Kindeswohlprüfung um den Aspekt des Familienwohles zu erweitern.

Wird der Sorgekonflikt in dem mediativen oder gerichtlichen Konfliktbehandlungssystem bearbeitet, bestimmt sich das konkrete Verhalten der professionellen Drittbeteiligten nicht nur durch die ihnen zugewiesene (gesetzliche) Aufgabe, ihre Qualifikation und ihr berufliches Selbstverständnis, sondern auch durch ihre jeweils eigenen Konfliktbehandlungsstrukturen und deren Wechselwirkungen mit den jeweiligen Strukturen aller anderen Beteiligten. Um insbesondere Familienrichtern die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Konfliktbehandlungsstrukturen, deren Wechselwirkungen im konkreten Verfahren sowie mit als besonders schwierig empfundenen sorge-rechtlichen Verfahren und den damit verbundenen eigenen Betroffenheiten auseinandersetzen zu können, wird die gesetzliche Verankerung von Supervision für Familienrichter vorgeschlagen.

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