Selbstbestimmung bei Frauen mit geistiger Behinderung : vom Privaten zur politischen Teilhabe

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http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-15087

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Die Partizipationschancen von Frauen mit geistiger Behinderung erhalten durch Artikel 6 der 2009 in der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention besondere Aufmerksamkeit, indem sie als wesentlich eingeschränkt durch die Zuschreibung von Behinderung und weiblichem Geschlecht wahrgenommen werden. Es bedarf struktureller Veränderungen von Gesellschaft, um diese einschränkenden Lebensbedingungen von Frauen mit geistiger Behinderung zu transformieren. Während Gesellschaft einerseits in Bewusstseinsbildungsprozessen Einstellungen zu Frauen mit geistiger Behinderung verändern muss, um diese als aktive Gestalterinnen eigener Lebensentwürfe anzuerkennen, benötigen Frauen mit geistiger Behinderung andererseits eine stärkere Sichtbarmachung in politischen Entscheidungsprozessen, so dass sie ihre Bedürfnisse und Interessen gesellschaftlich benennen und schützen können. In der vorliegenden Dissertation wird politische Teilhabe als Maßnahme zur Selbstbestimmung von Frauen mit geistiger Behinderung verstanden, indem sie sich selbst vertreten. Auf Grundlage förderschulischer und außerschulischer Bildungsangebote in Verbindung zu politikdidaktischen Grundlagen wird ein neues Bildungsangebot zur politischen Teilhabe speziell für Frauen mit geistiger Behinderung konzipiert. Die Durchführung des Bildungsangebots wird forschungsmethodisch durch das problemzentrierte Interview und die qualitative Inhaltsanalyse (nach Witzel; Mayring; Gläser/Laudel) begleitet. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden abschließend ausgewertet und interpretiert, um darauf basierend Handlungsempfehlungen für weitere geschlechtsspezifische Bildungsangebote zur politischen Teilhabe im Kontext geistiger Behinderung zu formulieren. Ziel ist es, politische Partizipation von Frauen mit geistiger Behinderung als Teilhabebereich im Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken und Frauen mit geistiger Behinderung als Akteurinnen ihrer eigenen Lebensläufe wahrzunehmen.

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