Die Klausuraufgabe aus dem Strafrecht für die Erste Juristische Staatsprüfung behandelt zum einen Fragen der Rechtfertigung und der Irrtumslehre, eingekleidet in die Prüfung von Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Zum anderen stellt sie die Anforderung an den Prüfling, eher entlegene Tatbestände in das Rechtsgutachten einzubeziehen. Am Ende der Arbeit werden Fragen des Beweisrechts behandelt.