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Item Hs NF 607, fol. 1r-17v : Benediktinerregel, deutschsprachig, Fragment (Ostmitteldeutschland, 14./15. Jh.) [Digitalisat](1400)Die Handschrift Gießen, Universitätsbibliothek NF 607 enthält drei Texte: das Fragment einer deutschsprachigen Benediktinerregel (1r 17v), zwei Blätter über die zehn Gebote und drei Wahrheiten (18r 19v) sowie zwei Blätter Gebete (20r 21v). Die hier als Digitalisat vorliegende Benediktinerregel ist auf sechs Doppelblättern (1r.v/4r.v, 2r.v/3r.v, 5r.v/6r.v, 7r.v/11r.v, 9r.v/10r.v, 12r.v/13r.v), zwei Einzelblättern (16r.v, 17r.v) und vier Streifen zu drei Blättern (8r.v, 14r.v, 15r.v) aus Einbandmakulatur überliefert.Item Anatomya aller Beynglyder des menschen(1517)Einblattdruck, Holzschnitt: menschliches Skelett mit anatomischen Bezeichnungen; darunter in 3 Spalten je 8 Verse: Der Todt bin ich grausam vngestalt/und doch des lebens vffenthalt/... UB-Signatur: Ink. S 7665 (2)Item Anatomia der ynneren fleyschglyderen des Menschen : Anatomia corporis Humani(1517)Einblattdruck, Holzschnitt: darunter in 3 Spalten 16 + 16 + 14 Verse: Ein speygel bin ich geschickter ärtzt/eröffnet sonder allen schmertz/... UB-Signatur: Ink. S 7665 (3)Item Christliche Leichpredigt. Bey der Begrebnüs des weyland Edelen, Gestrengen vnd Ehrnvehsten Adam Hacken auff Obertaw, etc. Welcher den 17. Aprilis dieses 1597. Jahrs seliglichen in Christo entschlaffenm vnd hernach Donnerstags den 21. tag Aprilis, in gegenwart vnd beysein vieler Christlicher vnd Adelicher Personen, Christlich vnd ehrlich, in der Pfarkirchen zu Pegaw, in sein Ruhekämmerlein ist gelegt worden(1597) Feiler, JohannChristliche Leichenpredigt. Bei dem Begräbnis des weiland edlen, gestrengen und ehrenwerten Adam Hacken auf Obertaw, etc. welcher den 17. Aprilis dieses 1597. Jahres seliglichen in Christo entschlafenem und hernach Donnerstags den 21. Tag Aprilis, in Gegenwart und Beisein vieler christlicher und adeliger Personen, christlich und ehrlich, in der Pfarkirchen zu Pegaw, in sein Ruhekämmerlein ist gelegt worden.Item Gründungsurkunde(1607)Die Gründung der Universität Giessen als Landesuniversität von Hessen-Darmstadt beruht auf der Verleihung der Privilegien durch eine Urkunde Kaiser Rudolfs II., datiert vom 19. Mai 1607.Item Privilegia et Leges(1607)Titelblatt der Privilegien und Statuten für die Universität, verliehen von Ludwig V. von Hessen-Darmstadt.Item Geburts-Schul,das ist: christlicher Bericht, von denen auffs Weiblich geschlecht gelegten Kümmerlichen Angstschmertzen : Und wessen sich jederman, bey der auch Gottesförchtigen Weibspersonen zufallender Noth und Todtsgefahr gegen Gott zuversehen und zuverhalten habe ; Zur richtigen Antwort auff der betrübten gläubigen Ertzmutter Rebeccae Frag ... bey christseeliger Leichbestattung der ... Magdalenae, deß ... Herrn Alexandri Lipsen, deß Raths und Gerichts zu Kitzingen, vielgeliebter Ehelichen Haußfrawen, welche Dienstags, den 9. Juni Anno 1618, zwischen 10. und 11. Uhr vor mittag, besampt ihrem lieben Schmertzen Kind in Geburtsnöthen seeliglich in Christo ihrem Erlöser entschlaffen(1619) Codomann, Salomon... Und andern Tags hernach zu ihrem Ruhebettlein in Ansehnlicher Prozeßion beglaytet worden. Geprediget, und nun, allen durch vergleichen Traurfäll betrübten Hertzen zu beständigem Trost, etwas weiters außgeführet, durch Salomonem Codomannum, Diaconum daselbsten.