Dissertationen/Habilitationen
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Auflistung Dissertationen/Habilitationen nach Auflistung nach DDC "ddc:200"
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Item Die Bekennende Kirche und die Gründung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau - EKHN(2010) Borchmeyer, DorisDie Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) von 1949, die bis 2010 Gültigkeit hatte, unterschied sich in verschiedenen Aspekten von den Kirchen¬ordnungen anderer evangelischer Landeskirchen in Deutschland. In unterschiedlichen Kontexten wurde daher von einer Sonderstellung gesprochen. In der vorliegenden Untersuchung wurde der Frage nach dem Besonderen nachgegangen. Da es vor allem in der bruderrätlich gestalteten Leitung und in der Institution des Leitenden Geistlichen Amtes (LGA) liegt, war das Ziel der Arbeit, die Form der Kirchenleitung bezüglich ihrer ursprünglichen Intention und deren Verwirklichung zu analysieren. Hierzu musste die Vorgeschichte in Hinblick auf ihre Vorgängerkirchen analysiert werden. Bei der Neukonstituierung der Landeskirche 1945-49 hat die im Kirchenkampf entstandene Bekennende Kirche (BK) erheblichen Einfluss ausgeübt. Es stellte sich die Frage, wodurch sie gerade in Hessen und Nassau eine so beherrschende Rolle übernehmen konnte. Einer ihrer Gründer Martin Niemöller, wurde der erste Kirchenpräsident der EKHN und steht in dem Ruf, als Souverän gewirkt zu haben. Lässt sich seine Einflussnahme nachweisen? Es wird nach den historischen Ursachen gefragt, die zu der Kirchenordnung der EKHN geführt haben, und dazu intensiv deren Entstehungsgeschichte in der Nachkriegszeit beleuchtet. Die wichtigsten ErgebnisseMit der Anerkennung des durch Befehl der nationalsozialistischen Regierung erzwungenen Zusammenschlusses zur Evangelische Landeskirche Nassau-Hessen (ELKNH) knüpfte man zwar an die Zeit bis 1933 an, besann sich dabei aber bewusst auf die bekenntnismäßigen Grundlagen der Kirche. Man wollte sich in aller Deutlichkeit von den Einflüssen, die die Kirche ab 1933 theologisch und strukturell massiv verändert hatten, distanzieren und ähnliche Einflussnahmen für die Zukunft ausschließen. Da die Kirche als zerstört galt, konnte erst nach Beendigung des Krieges über Aufgaben und Personalfragen in der neuen Führung der Kirche beraten werden. Es bot sich die Möglichkeit, eine Kirche mit aktuellen Überlegungen und Idealen zu gestalten. Es wurde eine völlig neue Kirchenordnung entwickelt. So konnte die BK im Gebiet der künftigen EKHN während dieser Phase so großen Einfluss nehmen wie in keiner anderen Landeskirche.Aufgrund der jüngsten Vergangenheit war man sich der menschlichen Verführbarkeit im Hinblick auf Machtbefugnisse bewusst. Zu den wichtigsten Erfahrungen aus der Zeit des Kirchenkamfes gehörte es, dass kein Mitglied oder Amt dem anderen überzuordnen war. So wurde die Leitung der Kirche als bruderrätlich bezeichnet. Hierfür war die Bildung des Leitungs¬gremiums durch Pfarrer und Laien entscheidend, die gemeinsam für alle Beschlüsse verantwortlich sind. Mit einer Vielzahl von Gremien wurden Kontrollmechanismen eingebaut, um in allen Organisationsebenen einen übermäßigen Gebrauch von Macht so weit wie möglich zu verhindern. Auch auf ein ausgeglichenes Gegenüber von Gemeinde und Amt wurde großer Wert gelegt. Die geistliche Funktion des Kirchenpräsidenten wurde durch die Schaffung des LGA auf einen Kreis von Brüdern übertragen. In der Schaffung dieses Organs sah Niemöller, auf den sowohl die Konzeption als auch die Bezeichnung dieses Gremiums zurückgehen, einen Versuch, eine mögliche Aufsplitterung der noch jungen Gesamtkirche in Propsteikirchen zu verhindern.Das LGA, eng mit der Kirchenleitung zusammenarbeitend, hatte formell nur beratende Aufgaben. Faktisch aber war sein Einfluss von Anfang an immens: Keine wichtige Entscheidung der Kirchenleitung wurde getroffen, die nicht zuvor vom LGA beraten worden wäre. Da es aber nicht nur auf der Ebene der Leitung der Landeskirche Beratungsaufgaben hatte, sondern auch die einzelnen Gemeindepfarrer betreute, reichte sein Einfluss bis in die letzten Glieder der Kirchen-struktur. Eine klare Trennung zwischen dem LGA und der geistlichen Leitung der Landeskirche gab es nicht.Martin Niemöller schien in der Entstehungsphase der Kirchenordnung nicht weiter in den Vordergrund zu treten als die anderen Mitglieder. Er gestaltete die Kirchen¬ordnung in seinem Sinne mit. Aber seine Einflussnahme lässt sich nicht belegen. Sie bestand darin, dass er seine Vorstellungen aus dem Hintergrund einbrachte und in vielen Bereichen so seine Ziele erreichte. Sein Gespür für kommende Entwicklungen und sein besonderer Weitblick waren bekannt und gaben seinen Äußerungen und Einschätzungen das nötige Gewicht.Den Sitzungsprotokollen des Verfassungsausschusses lässt sich nicht entnehmen, dass Niemöller an einer Ausweitung der Befugnisse des Kirchenpräsidenten gearbeitet hätte. Die Analyse der Protokolle lässt den Schluss zu, dass er an einer Kirchenordnung mitwirken wollte, die von einem Gremium zu leiten sei, in dem er selbst jedoch durchaus ersetzbar sei.Item Säkulare Soteriologie? : christliche Anthropologie und Psychotherapie(2018) Schweiger, EugenDie Dissertation zeigt entlang (religions-)soziologischen Überlegungen auf, dass die für den Laien nicht mehr selbstverständliche Sprache des Dogmas und der amtskirchlichen Lehre dazu neigen, den Blick auf die zugrundeliegenden humanen Intentionen christlicher Daseinsgestaltung zu verstellen. Zugleich erschweren ein binneninstitutionell geführter Expertendiskurs über Heilsbedingungen sowie hochcodierte Rituale die Kommunikation mit den in der Moderne individualisierten Lebenswelten des konkreten, an der Immanenz orientierten Subjektes. Durch die Institutionalisierung von Religion wurde eine Kommunikation mit den konkreten Befindlichkeiten konkreter Subjekte sukzessive unterwandert. Die Großkirchen erleiden gegenwärtig einen hohen Mitgliederschwund, während andere Optionen im Hinblick auf Selbst- und Sinnfindung regen Zulauf erfahren. Die Dissertation stellt diesbezüglich nun die Überlegung an, dass in Mittel- und Westeuropa im Hinblick auf das seelsorgliche Deuteprimat bzgl. menschlichen Daseinsvollzuges und Sinnstiftung ein Exodus aus der theologischen in die (u.a.) psychologische/psychotherapeutische Rationalität geschieht. Das vordergründige Ziel dieser Arbeit war es nun, aufzuzeigen, dass die Psychotherapie dabei aber im Grunde die schon in der jüdisch-christlichen Religion thematisierten Daseinsbedingungen wie Daseinswidrigkeiten und deren Handhabe in einigen relevanten Zügen wiedergibt allerdings in einer der Moderne entsprechenderen Variante. Diese These wird in der Arbeit mittels einer Gegenüberstellung zeitgenössisch fundamentaltheologischer Entwürfe mit (sich dezidiert als atheistisch deklarierenden) psychoanalytischen und (religiös neutralen) humanistischen Varianten der Psychotherapie abgearbeitet. Biblische Motive (Schöpfung, Vertreibung aus dem Paradies, Brudermord, Sünde ...) werden dabei mit zentralen Aspekten psychotherapeutischer Theoriebildung (Frühkindliche Entwicklung, Neurose, Narzissmus ...) verglichen und auf Konvergenzen hin analysiert.Schließlich werden die Erkenntnisse der Psychoanalyse/Psychotherapie kritisch mit der gegenwärtigen Praxis des Christentums konfrontiert, währenddessen umgekehrt aufgezeigt wird, wie eine pauschalisierende psychoanalytische Religionskritik an den Handlungsdesideraten einer modernitätstauglichen Theologie vorbeigehen kann.Item Sünde und Schuld bei Jakob Michael Reinhold Lenz(2021) Jessen, Jennifer; Jacob, JoachimDie Dissertation untersucht das Schuld- und Sündenverständnis des Sturm- und Drangautors Jakob Michael Reinhold Lenz (1751-1792). Die theologische Entwicklung des Autors wird ausgehend von der in seinem Elternhaus vermittelten pietistischen Frömmigkeit hin zur Neologie (Aufklärungstheologie) nachvollzogen. Hierfür rücken zunächst theologische Positionen zu Sünde und Schuld in den Fokus der Untersuchung. Anhand von Predigten und Schriften Philipp Jakob Speners (1635-1705) und August Hermann Franckes (1663-1727) wird das pietistische Verständnis von Sünde und Schuld erörtert. Als Vertreter der Aufklärungstheologie wird Johann Joachim Spalding (1714-1804) herangezogen, dessen ablehnende Haltung zum Erbsündendogma Lenz teilt. Anknüpfend an die Untersuchung der theologischen Positionen, die das Schuld- und Sündenverständnis des Autors beeinflussten, erfolgt die Analyse von Lenzʼ moralisch-theologischen Schriften. Schwerpunkte bilden hier Lenzʼ Argumentation gegen das Erbsündendogma sowie seine Überlegungen zu einem souveränen, Sünde vermeidenden Umgang mit dem Sexualtrieb. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit die Einschränkung der Freiheit des Individuums und damit einhergehend die Behinderung des Menschen im Streben nach Vollkommenheit, schuldhafte Handlungen und Sünde begünstigen und letztlich auch relativieren kann. Diesem Aspekt widmet sich auch das letzte Kapitel der Dissertation, das ausgewählte Dramen- und Prosatexte des Autors im Hinblick auf Sünde und Schuld analysiert. Lenz beschreibt die emotional schwierigen Situationen seiner Figuren nuanciert, sodass deren Schuld verzeihlich werden kann. Die Strafe zur Begleichung einer Schuld verliert in seinen fiktionalen Texten an Bedeutung. Mitleiden und Vergebung, als Ausprägungen des Gebots der Nächstenliebe, die vor allem in der pietistischen Frömmigkeitspraxis von hoher Wichtigkeit sind, stehen höher als die tradierte Vorstellung von der Strafwürdigkeit der Sünde. Damit weist Lenz in seinen fiktionalen Texten auf ein modernes Schuld- und Sündenverständnis voraus.Item Vindicta. Rache als Sicherheitsproblem in theologischen Diskursen des deutschen Spätmittelalters(2023) Rajabov, Anna-Lena; Reinle, ChristineDie Studie behandelt die Rolle von Theologen bei der zunehmenden Delegitimierung der Rache im späten Mittelalter und hebt damit eine bislang in der historischen Sicherheitsforschung unterschätzte Personengruppe als Sicherheitsakteure hervor. Im späten 15. und frühen 16. Jahrhundert versuchte die Obrigkeit verstärkt, alle Formen der Eigengewalt, darunter auch die Rache, einzuschränken und die Strafe obrigkeitlich zu monopolisieren. Bei dieser Entwicklung spielte die im Spätmittelalter zunehmende Rezeption des römischen Rechts eine entscheidende Rolle. Die ausschließliche Strafgewalt der Obrigkeit wurde jedoch nicht nur von der weltlichen Obrigkeit und den gelehrten Juristen reklamiert, sondern auch von Theologen. Vor dem Hintergrund der sozialen Normen und der rechtlichen Praxis im deutschen Spätmittelalter untersucht die Autorin anhand ausgewählter Texte die argumentative Bezugnahme auf eigenmächtiges Rachehandeln in der katechetischen Literatur des deutschen Spätmittelalters. Neben den exakten Begründungen, die die Theologen gegen die Ausführung privater Rachehandlungen anführen, interessiert sie dabei besonders, inwiefern zeitgenössisch übliche Rachehandlungen beschrieben und als Gefahr für die Sicherheit des Gemeinwesens gedeutet werden.