Die Untersuchungen dieser Arbeit umfassen vier Themenkomplexe:
1. Beschreibung der Persönlichkeiten einer Imkerfallbeispielgruppe im Regierungsbezirk Freiburg deren Bienenstände in den Jahren 1999 oder 2000 von AFB betroffen waren.
2. Bakteriologische Untersuchung verschiedener Wachs- und Honigsorten
3. Verbreitung der AFB in Deutschland in den Jahren von 1980 bis 2001
4. Gesetzeslage in Deutschland
Die Analyse der untersuchten Imkereien ergibt, dass durch mangelhafte Umsetzung der angeordneten Maßnahmen der AFB Vorschub geleistet wird. Bei den vorliegenden Fallbeispielen sind bei Imkern die Hauptgründe für Misserfolge bei der Seuchenbekämpfung altersbedingte Erkrankungen und eine negative Einstellung der Imker zu den Anordnungen der Veterinärämter. Etwa 30% der betroffenen Imker gaben inzwischen die Bienenhaltung auf. Diejenigen Imker der Fallbeispielgruppe, die Verständnis für die getroffenen Maßnahmen geäußert und bei der Seuchenbekämpfung kooperierten, konnten die AFB mit Erfolg bekämpfen.
Die bakteriologische Untersuchung ergab bei Brut und Altwachs eine hohe Belastung mit P.l.l.-Sporen. Bei unbebrütetem Wachs ist das Ergebnis nur unwesentlich niedriger als bei Brut- und Altwachs. Die Untersuchungen bei Honig ergaben, dass in den vorliegenden Fallbeispielen Vorratshonig und Futterkranzhonig in etwa gleich stark mit Sporen belastet sind. Die Ergebnisse der bakteriologischen Untersuchung widersprechen in Teilen anderen Autoren und bedürfen der Überprüfung .
Die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut hat in Deutschland von 1980 bis 2001 deutlich zugenommen. Lediglich in Baden-Württemberg, wo die Zahl der AFB Fälle gleich hoch blieb und in Hessen, wo die AFB-Zahlen rückläufig waren, gab es eine vorteilhafte Entwicklung. In den vormals wenig betroffenen nordwestdeutschen Bundesländern haben sich die Fallzahlen dramatisch erhöht. War die Zahl der Neuausbrüche in der ehemaligen DDR im Vergleich zur Bundesrepublik günstig, so ist die Entwicklung in den neuen Bundesländern in der zweiten Hälfte der 90er Jahre negativ.
Die Gesetzeslage ist in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein an die im Jahr 2000 novellierte Bienenseuchenverordnung angepasst worden. Alle anderen Bundesländer besitzen keine aktuellen Verwaltungsvorschriften. Für eine bessere Seuchenbekämpfung sollten die Verwaltungsvorschriften aller Bundesländer an die neue Bienenseuchenverordnung angepasst werden.
Folgende Punkte müssen hierbei besondere Beachtung finden:
- es sollte eine Art Bienenkataster eingeführt werden
- besonders alte und kranke Imker müssten von Seiten der Bienensachverständigen und der Imkervereine betreut werden, um im Seuchenfall schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können
- ein dichtes Netz von Bienensachverständigen ist zur besseren Vermittlung zwischen Veterinärämtern und Imkern zu etablieren
- Veterinärämter, Untersuchungsanstalten und Bienensachverständige müssen besser als bisher in allen Bundesländern kooperieren
- es sollten bundesweit Bienengesundheitsdienste eingerichtet werden
- stärker als bisher muss bei der Diagnose auf mikrobiologische Untersuchungen zurückgegriffen werden, um bereits in der Inkubationsphase gezielte Maßnahmen ergreifen zu können
- Honigproduzenten, der deutsche Imkerbund und die Bienenzuchtverbände müssen für die Qualität des einheimischen Honigs werben und auf die Bedeutung der Imkerei für den Naturhaushalt und die Pflanzenproduktion hinweisen
Mit diesen Maßnahmen würde der Absatz von Imkereiprodukten gefördert und möglicherweise die Imkerschaft verjüngt. Letztlich wird durch eine leistungsfähigere Imkerei auch die Seuchenbekämpfung effektiver.
Akürzungen: AFB: Amerikanische Faulbrut, P.l.l.:Paenibacillus larvae larvae
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